Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen.
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen.
ÖFFENTLICHES RECHT
Öffentliches Recht ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen und den staatlichen Organen untereinander regeln.