Ich trete umfassend für Ihre Interessen ein!

Zu meinen Aufgaben zählt die Beratung und Vertretung meiner Mandanten in allen Rechtsgebieten. Darunter fallen u.a. die Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen z.B. nach einem Verkehrsunfall sowie die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Die Rechtsberatung ist eine umfassende Erläuterung des Einzelfalles.
  • ich berate Sie bei vielfältigen rechtlichen Fragestellungen.
  • ich entwickele schnelle und unkomplizierte Lösungen, wenn möglich, bevor es zur Auseinandersetzung mit dem Gegner kommt.
  • ich kläre Sie über die gerichtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Interessen auf.
  • ich stelle Ihnen in transparenter Form die Kosten- und Nutzfaktoren gegenüber.
  • ich unterstütze Sie beim Umgang mit Behörden. In Absprache mit Ihnen werde ich die für Ihr Problem passende Strategie finden.

STRAFRECHT

Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen.

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ZIVILRECHT

Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen.

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ÖFFENTLICHES RECHT

Öffentliches Recht ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen und den staatlichen Organen untereinander regeln.

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