Rechtsgebiete
FAMILIENRECHT

Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen.
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STRAFRECHT

Öffentliches Recht ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen und den staatlichen Organen untereinander regeln.